Kanzlei Astrid Hiller
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Rechtsanwältin Astrid Hiller


Nach meinem rechtswissenschaftlichen Studium an der Philipps-Universität in Marburg hat mich mein beruflicher Weg 2012 nach Kiel geführt. Dort begann ich das Referendariat im OLG-Bezirk Schleswig und hatte erste Berührungspunkte mit meinen heutigen Tätigkeitsschwerpunkten: 

Mein Referendariat in der Zeit von 2012-2014 war bereits sehr gesundheitsrechtlich geprägt. Neben der Station in der 8. Kammer des LG Kiel, die für das Arzthaftungsrecht zuständig ist, absolvierte ich meine Stationen im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. Während der längsten Zeit der praktischen Anwaltsausbildung durfte ich u.a. bei einem Fachanwalt für Sozialrecht und für Medizinrecht das vielfältige Aufgabengebiet kennenlernen und meine Leidenschaft für diese Bereiche weiter vertiefen. 

Seit 2014 bin ich als Rechtsanwältin bei der Anwaltskammer Schleswig-Holstein zugelassen worden. Beruflich Fuß fassen konnte ich dann durch angestellte Tätigkeiten in Neumünster und Kiel, sowie als Sozia in einer Kieler Kanzlei. Anfang 2020 habe ich die Kanzlei verlassen, um nun mein eigenes Büro zu führen. 

Über verschiedene Fallkonstellationen wurde im Laufe der bisherigen beruflichen Erfahrung deutlich, dass es zwischen dem Sozial- und dem Arbeitsrecht zahlreiche Schnittstellen gibt, die es in der Beratung von Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zu berücksichtigen gilt. Um in der praktischen Beratung vertiefte Kenntnisse zu erlangen und Ihnen je nach Fallkonstellation unterschiedliche Möglichkeiten aufzeigen zu können, habe ich die Fachanwaltslehrgänge Sozialrecht und Arbeitsrecht absolviert und bilde mich regelmäßig in diesen Bereichen fort.


Ich freue mich darauf, Sie in Ihrem Rechtsproblem umfangreich zu beraten und Ihnen zur Seite stehen zu dürfen. 

Wir können den Wind zwar nicht ändern, aber wir können gemeinsam die Segel bestmöglich setzen, um Ihren richtigen Weg zu finden (nach Aristoteles).  


Gesetzliche Betreuung 


Seit Ende 2017 bin ich als Berufsbetreuerin im Bereich der Landeshauptstadt Kiel tätig, seit diesem Jahr auch im Bereich des Kreises Rendsburg-Eckernförde. 

Gesetzliche Betreuung bedeutet für mich, Unterstützung und Hilfe für Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechtsgeschäfte eigenständig wahrzunehmen. Unter Berücksichtigung des Willens der betroffenen Personen kann ich die notwendigen Geschäfte führen. Nach außen berechtigt dazu ein entsprechender Beschluss des jeweils zuständigen Amtsgerichts, im Innenverhältnis ist mir wichtig, dass die betroffene Person das Gefühl hat, interessengerecht vertreten zu werden. Im Sinne einer Zusammenarbeit können die Angelegenheiten geregelt werden, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen.